Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
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Mordversuche bei Entbindungen – Hebamme vor Gericht

Es sind unglaubliche Vorwürfe: Eine Hebamme soll Frauen bei Kaiserschnitt-Geburten Blutverdünner gegeben haben – und einmal sogar ein Abtreibungs-Mittel. Die Patientinnen überlebten nur knapp. Jetzt steht die Hebamme wegen siebenfachen Mordversuches vor Gericht.

 

 

Eine Hebamme steht seit Dienstag wegen sieben Mordversuchen an schwangeren Frauen in München vor Gericht. Sie soll den Frauen im Krankenhaus im hessischen Bad Soden und im Münchner Klinikum Großhadern vor Kaiserschnitten blutverdünnende Mittel gegeben haben. Ohne Notoperationen wären sie laut Anklage gestorben. In einem Fall soll die heute 34 Jahre alte Hebamme sogar ein Mittel verabreicht haben, das bei Abtreibungen eingesetzt wird. Die Frauen waren laut der am Dienstag verlesenen Anklage Zufallsopfer. „Dabei war der Angeschuldigten die Person der jeweils betroffenen Patientin gleichgültig.“

 

Die Angeklagte äußerte sich am Dienstag nicht zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger stellten allerdings einen Befangenheitsantrag gegen einen rechtsmedizinischen Gutachter von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Schließlich gehöre auch das Klinikum Großhadern, in dem die Angeklagte zuletzt arbeitete und vier Mordversuche verübt haben soll, zur LMU.

 

Zwischen der Angeklagten und ihrem letzten Arbeitgeber läuft ein Rechtsstreit am Arbeitsgericht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wehrt sie sich dort gegen die Kündigung und bestreitet die Vorwürfe. Beim Auftakt des Strafprozesses schwieg die Angeklagte am Dienstag zu den Vorwürfen. Vor dem Schwurgericht sagte sie lediglich zu Angaben über ihre Person: „Das ist korrekt.“

 

Von den ursprünglich neun angeklagten Fällen stellte das Gericht am ersten Verhandlungstag zwei ein. Es folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass die beiden Fälle das mögliche Strafmaß nicht sonderlich beeinflussen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München, Thomas Steinkraus-Koch, sprach von „Gründen der Prozessökonomie“.

 

Das Motiv der Frau laut Anklage: „Aufwertung ihres Selbstwertgefühls“ und „insgeheime Demonstration einer Überlegenheit“. Eine der betroffenen Frauen, die als Nebenklägerin im Gerichtssaal anwesend war, fing bei der Verlesung der Anklage an, zu weinen.

 

 

 

dpa

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