Mord vom Gärtnerplatz: Freispruch aufgehoben
Im Frühjahr 2015 wurde der Angeklagte im Mordfall Inge W. freigesprochen. Die Beweise reichten nicht aus. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden, denn der Bundesgerichtshof hat den Freispruch aufgehoben.
Hat Roman H. die Wittwe Inge W. in ihrer Wohnung in der Müllerstraße erdrosselt? Das Gericht glaubte damals nicht an die Unschuld des 37-Jährigen. Dennoch gab es einen Freispruch. Zu wenig Beweise. Doch jetzt muss der Fall neu aufgerollt werden, denn der Freispruch wurde vom Bundesgerichtshof zurückgenommen.
In einem halben Jahr muss sich Roman H. erneut wegen Mordes vor Gericht verantworten. Wieder werden die Beweise vorgelegt und geprüft. Da wären zum Beispiel die DNA-Spuren des Angeklagten, die die Beamten im Appartment und an der Kleidung von Inge W. sichergestellt haben. Allerdings befanden sich auch Fingerabdrücke von mehreren anderen Männern in der Wohnung.
Roman H. war ein guter Bekannter der Witwe. Er hatte ihr gelegentlich bei handwerklichen Tätigkeiten geholfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Roman H. dabei die Wohnung der Frau nach Wertgegenständen absuchte. Am Tattag soll sie ihn beim Stehlen erwischt haben, woraufhin er sie dann vermutlich getötet hat. Für den vorsitzenden Richter Norbert Riedmann reichten die Beweise zur Verurteilung jedoch nicht aus. Im Zweifel für den Angeklagten – deswegen der Freispruch.