— © Foto: Berufsfeuerwehr München
Foto: Berufsfeuerwehr München

Mord aus Frust? Urteil im Prozess um tödliches Feuer erwartet

Drei Menschen starben, als es im November 2016 in einem großen Mietshaus nahe dem Münchner Hauptbahnhof brannte. Ein Mann ist wegen Mordes angeklagt. Nun wird ein Urteil erwartet – doch der Fall ist verzwickt.

 

Was entfachte das Feuer, das einen Vater und seine zwei Töchter im November 2016 das Leben kostete – oder wer? Im Prozess um den Brand in einem Münchner Mietshaus soll es am Freitag (13.00 Uhr) ein Urteil geben. Vor dem Landgericht München I muss sich seit März ein 43-Jähriger wegen Mordes verantworten.

 

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Feuer aus Frust über die Zustände im Haus und die häufigen Bewohnerwechsel gelegt zu haben. Handfeste Beweise gibt es allerdings nicht. Die Verteidigung hat daher auf Freispruch plädiert. Die Anklagebehörde dagegen fordert lebenslange Haft wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der 43-Jährige habe heimtückisch, aus niederen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt, so die Staatsanwaltschaft.

 

Brennende Matraze wird zur Todesfalle

 

Der Anklage zufolge hatte der Mann libyscher und tunesischer Staatsangehörigkeit in der Nacht zum 2. November 2016 eine Matratze im Treppenhaus des Gebäudes nahe dem Münchner Hauptbahnhof angezündet, vermutlich mit einem Feuerzeug. Er habe daraufhin das Haus verlassen, ohne die anderen Bewohner zu warnen – abgesehen von seinem Mitbewohner.

 

Rasch schlugen die Flammen nach oben. 39 Menschen befanden sich zu dem Zeitpunkt im Gebäude. Ein 37 Jahre alter Mann und seine zwei Töchter im Alter von 9 und 16 Jahren wollten wohl über das Treppenhaus vor den Flammen fliehen. Sie wurden jedoch noch im Gang der Wohnung im Dachgeschoss bewusstlos und starben den Ermittlungen nach an der Wirkung des Rauchgases und an der Hitze. Der Mann habe eine seiner Töchter im Tod umklammert gehalten, hatten Zeugen zu Beginn des Prozesses geschildert.

 

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Einer der beiden Rechtsanwälte des Angeklagten, Walter Lechner, betonte vor der Urteilsverkündung, dass es sich um einen reinen Indizienprozess handele – es gebe keine DNA, keine Zeugen. «Und viele schwache Indizien führen auch in der Gesamtschau nicht zu einem Beweis», sagte er. Zudem habe sein Mandant, der die Vorwürfe zurückweist, entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft kein Motiv.

 

Entlastende Aussagen

 

Zeugen, darunter der Hausmeister und -eigentümer, hätten den 43-Jährigen als höflich beschrieben. Er habe zwar auf Missstände im Haus hingewiesen, sich allerdings nie aggressiv gezeigt. Zudem verwies Lechner auf die Angaben eines Sachverständigen, der zwar ausgeführt habe, dass wahrscheinlich ein Brandbeschleuniger verwendet worden war, um die Matratze zu entzünden. Unter bestimmten Umständen hätte aber auch etwa eine glimmende Zigarette zu dem Brand führen können.

 

 

dpa

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