
Mietpreisbremse beschäftigt Münchner Gericht
München – Muss der Freistaat Bayern wegen Ungenauigkeiten bei der Mietpreisbremse einem Münchner Ehepaar mehrere Hundert Euro Miete erstatten? Diese Frage hat am Mittwoch das Landgericht München I beschäftigt. Einen Beschluss wollen die Richter am 21. November dieses Jahres verkünden.
In dem zivilen Rechtsstreit fordert ein Inkassounternehmen wegen ungenauer Kriterien bei der Mietpreisbremse und dessen Umsetzung Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Die Mieter, deren Ansprüche das Inkassounternehmen übernommen hat, mieteten nach Kläger-Angaben eine Wohnung für 15,58 Euro pro Quadratmeter statt der ortsüblichen Vergleichsmiete von 10,98 Euro. Weil das Münchner Ehepaar die zu viel gezahlte Miete nach der – inzwischen geänderten – Verordnung zur Mietpreisbremse nicht vom Vermieter zurückfordern könne, solle jetzt der Freistaat zahlen, so der Kläger. Es geht um 731,31 Euro.
Die Klägerseite erklärte, die bayerische Mieterschutzverordnung sei nicht ausreichend begründet gewesen, dies gelte unter anderem für die Kriterien für Gebiete mit einer angespannten Mietmarkt- und Wohnungssituation. Die Verordnung, in der auch die Mietpreisbremse geregelt ist, hatte die Staatsregierung erlassen. Das Inkassounternehmen fordert daher vom Freistaat den Schadenersatz.
Das Bayerische Justizministerium betonte auf Anfrage, dass die Mietpreisbremse im Freistaat – ungeachtet des Rechtsstreits um den Einzelfall – weiterhin gültig sei. «Derzeit weist die Mieterschutzverordnung 137 bayerische Städte und Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt aus», erklärte eine Sprecherin. Das Ministerium habe bereits vor einer vorangegangnen Entscheidung des Landgerichts München einen Neuerlass der Verordnung mit neuen Anforderungen und Daten auf den Weg gebracht.
Die Richter hatten damals in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass die Mietpreisbremse nicht anwendbar sei. Demnächst soll ein Gutachten neue Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern identifizieren, hieß es aus dem Justizministerium
dpa