
Lokführer fordert Schadenersatz nach Suizid auf den Schienen
Hat ein Lokführer Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich jemand in Suizidabsicht vor seinen Zug wirft? Darüber verhandelt das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2013.
Hat ein Lokführer Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich jemand in Suizidabsicht vor seinen Zug wirft? Darüber verhandelt das Oberlandesgericht München am Mittwoch (10.30 Uhr). Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2013. Damals wurde ein Mann am Bahnhof in Freising bei München von einem Zug erfasst und getötet. Unter den Parteien gilt nach Gerichtsangaben als unstrittig, dass er auf die Gleise sprang, um sich das Leben zu nehmen.
Der 1977 geborene Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten.
Darum fordert er von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten 10 000 Euro Schmerzensgeld und 27 000 Euro Schadenersatz. Der Kläger gibt an, dass er das Einkommen, das er als Lokführer hatte, nun nicht mehr erreichen kann und will darum zudem 700 Euro im Monat bis zum Rentenalter. Das Gericht beziffert den Streitwert auf 187 000 Euro.
Die Versicherung weigert sich, zu zahlen. Die Begründung: Sie sei nicht in der Pflicht, weil sich der Mann absichtlich vor den Zug warf. Das Landgericht Landshut hatte die Klage abgewiesen, dagegen zog der ehemalige Lokführer in die nächste Instanz.
Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nehmen sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Jahr auf den Schienen das Leben. Das sind mehr als drei Fälle pro Tag.
dpa