Eine Kuh mit Kuhglocke  — © Symbolbild
Symbolbild

Kuhglockenstreit - Oberlandesgericht weist Klage gegen Gebimmel zurück

Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht – OLG – München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück. Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken.

Ein Ehepaar im oberbayerischen Holzkirchen fühlt sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich eine Ende des Gebimmels erreichen. Es geht es auch um Gülle und um Insekten, die von Gülle und Kühen angelockt werden.

Kühe beim Grasen, © Symbolbild

 

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen.

Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG – und verlor erneut.

 

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