
Klagen von Kommunen gegen dritte Startbahn erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen mehrerer Gemeinden gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen.
München/Leipzig – Im juristischen Kampf gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen sind mehrere Gemeinden endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies ihre Klagen gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Damit wollten Stadt und Landkreis Freising sowie mehrere Gemeinden erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird.
Der VGH hatte vor einem Jahr grünes Licht für den Bau der umstrittenen milliardenteuren Piste gegeben. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und zahlreicher privater Kläger. Ohnedies liegt das Projekt auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid zum Bau der dritten Startbahn gebunden fühlt.
dpa
Seit Jahren wird der Bau einer dritten Startbahn in München heftig diskutiert. Hier eine Sammlung der vergangenen Artikel zum Thema:
4.2.2015: München: CSU sagt Nein zu Massenpetition gegen dritte Startbahn
4.12.2014: Landtags-CSU weist Startbahn-Petition zurück
8.7.2014: München: Prozess um dritte Startbahn am Münchner Flughafen in nächster Runde
17.6.2014: Kampf gegen die 3. Startbahn geht weiter