Zu hohe Formaldehyd-Werte - Stadt schließt Kita
Die Kindertageseinrichtung in Fasanerie wurde am Freitagnachmittag vom Referat für Bildung und Sport gesperrt. Der Grund ist eine Überschreitung des Innenraumrichtwertes für Formaldehyd. Die Eltern sind umgehend von der Schließung in Kenntnis gesetzt worden.
In Abstimmung mit dem Betriebsträger werden die Krippengruppe und die Kindergartengruppe in einer anderen geeigneten Einrichtung untergebracht. Der Träger ist in engem Austausch mit der Fachaufsicht im Referat für Bildung und Sport.
Die Landeshauptstadt München führt in sämtlichen städtischen Neubauten von Schulen und Kindertageseinrichtungen routinemäßig Messungen auf Schadstoffe durch. Aufgrund der im vorigen Jahr nach der Fertigstellung an der Einrichtung Tollkirschenweg festgestellten Werte konnte die Freigabe der Nutzung erfolgen.
Ursachen für hohe Werte noch unklar
Erneute Kontrollmessungen in verschiedenen Räumen ergaben nun jedoch eine Überschreitung des Innenraumrichtwertes für Formaldehyd in Höhe von 0,1 ppm (parts per million) Raumluft; die durch ein externes Büro gemessenen Werte liegen zwischen 0,103 bis 0,160 ppm Raumluft. Die Ergebnisse des eingeschalteten Gutachters sind am heutigen Freitag mitgeteilt und vom Referat für Gesundheit und Umwelt bewertet worden. Die genaue Ursache für die hohen Werte wird derzeit noch untersucht. Welche Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können, wird derzeit geprüft.
Die Eltern wurden umgehend informiert. Ein Eltern-Informationsabend wird bereits geplant, der Termin rechtzeitig bekannt gegeben.
Formaldehyd wichtig für Industrie
Formaldehyd gehört zu den Aldehyden. In ungebundener Form ist es ein stechend riechendes, farbloses Gas. Es ist einer der wichtigsten organischen Grundstoffe in der Industrie, vorkommend vor allem in Leimen von Holzwerkstoffen, also Spanplatten, Sperrholz und Tischlerplatten. Im Jahr 1977 wurde vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt ein verbindlicher Richtwert für die Innenraumluft festgelegt, 1986 wurden hinsichtlich Formaldehyd Werteüberschreitungen gesetzlich verboten; 1993 wurden diese gesetzlichen Bestimmungen noch einmal genauer definiert, so dass jetzt bestimmte Bedingungen im Umgang mit Formaldehyd einzuhalten sind. Im Juni 2004 erfolgte die Änderung der Einstufung in ’krebserzeugend beim Menschen’.
Formaldehyd kann in entsprechender Konzentration zu Reizungen der Augen und der Atemwege führen. Folgende weitere Symptome könnten ein Hinweis auf Expositionen sein: Kopf- und Ohrenschmerzen, Atem- und Kreislaufbeschwerden, Schwindelgefühl, Übelkeit bzw. ungewohnte Nervosität. Bei derartigen Beschwerdeprofilen sollte unbedingt ein Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht werden. Festgestellte Symptome verschwinden von alleine ohne weitere Folgen nach Beendigung der Exposition. Bei allen kanzerogenen Stoffen besteht ein Minimierungsrisiko. Deshalb wurde die Schließung des Gebäudes nach Vorliegen der Richtwertüberschreitung für notwendig erachtet.
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