Kabinett startet Initiative gegen Gesichtsschleier in Gerichten

Bayern setzt sich für ein Verbot von Gesichtsschleiern in deutschen Gerichten ein. Eine entsprechende Bundesratsinitiative will das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag (10.00 Uhr) beschließen.

 

 

Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte den Vorstoß damit begründet, man brauche eine gesetzliche Regelung, wonach Kleidungsstücke, die das Gesicht verdecken, während einer Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen – das sei zur Feststellung der Identität und für die Wahrheitsfindung zwingend notwendig.

Hintergrund: Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es – anders als für das Gericht selbst – bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweils zuständigen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.

Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Nikab – einen Gesichtsschleier – abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen.

 

Schleierfrage vor Gericht

Ist ein Schleier eine angemessene Kleidung vor Gericht? Und muss ein Richter die Mimik einer Zeugin sehen, um den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen bewerten zu können? Knifflige Fragen, die am Rande eines eigentlich banalen Prozesses um eine Beleidigung aufgetaucht sind. Bei ihrer ersten Aussage weigerte sich eine Muslima ihren Niqab, einen Gesichtsschleier durch den nur die Augen zu sehen sind, abzunehmen. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Am Donnerstag nun die Frage: wird die Frau ihren Schleier dieses Mal, wie gefordert, abnehmen?

 

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dpa/lus

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