Volksbegehren gegen Flächenverbrauch abgelehnt

Das Innenministerium lehnt die Zulassung des Volksbegehrens «Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt» ab. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für das Kabinett hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

 

Das Ministerium begründet die Ablehnung mit «verfassungsrechtlichen Bedenken», da der zugehörige Gesetzentwurf die kommunale Planungshoheit einschränke, «ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen». Ziel des Volksbegehrens ist es, den Flächenverbrauch in Bayern von 13 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren.

 

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Ministerpräsident Markus Söder (CSU) informierte am Dienstag bereits die CSU-Fraktion darüber, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun über die Zulassung zu entscheiden habe. Als zuständige Behörde obliegt dem Innenministerium die erste Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung. Im Falle einer Ablehnung muss aber auch das Gericht angefragt werden.

 

Sollten die Richter zustimmen, müsste dennoch innerhalb von 14 Tagen ein Volksbegehren initiiert werden. Dann müssen sich – damit das Volksbegehren erfolgreich ist – binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschriftenlisten eintragen.

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