
Verfassungsschutz warnt vor Terrorzellen und radikalisierten Einzeltätern
Nach den mutmaßlich islamistischen Anschlägen von Würzburg und Ansbach hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Warnung vor Terrorzellen und vor radikalen Einzeltätern erneuert.
Die Bedrohungen durch Extremisten und Terroristen seien auch im ersten Halbjahr 2016 nicht geringer geworden, sagte Herrmann bei der Vorstellung eines Halbjahresberichts des Verfassungsschutzes am Montag in München. Auch aufgrund der Anschläge in Paris und Brüssel müsse man «mit gesteuerten und planmäßig agierenden Terrorzellen rechnen» – und auch im Blick haben, dass die Terrormiliz Islamischer Staat «die Flüchtlingsroute nutzt, um Anschläge durchzuführen».
Zudem warnte Herrmann: «Auch von radikalisierten Einzeltätern, den sogenannten einsamen Wölfen, geht eine hohe Gefahr aus.» Diese seien nicht in die Strukturen terroristischer Organisationen eingebunden, sondern hätten sich meist über das Internet selbst radikalisiert.
Eine besondere Gefahr sieht Herrmann weiterhin in Islamisten, die in Kriegsgebiete unter anderem in Syrien ausreisen, dort eventuell Kampferfahrung sammeln und dann zurückkehren. Aktuell seien mehr als 90 Personen aus Bayern dorthin ausgereist oder beabsichtigten dies. Auch wenn die Ausreisedynamik sich zuletzt etwas verlangsamt habe, nannte Herrmann die Rückkehrer ein «unkalkulierbares Risiko».
Weitere aktuelle Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Überblick:
RECHTSEXTREMISMUS:
Hier beobachten die Behörden nach Angaben Herrmanns seit Jahresbeginn «einige neue Entwicklungen» auch abseits der klassischen Strukturen rechtsextremistischer Parteien – etwa Hass-Postings im Internet. Dies mündete kürzlich in bundesweite Durchsuchungsaktionen der Polizei und in Ermittlungsverfahren. Unter den Teilnehmern von Pegida-Demonstrationen befinden sich regelmäßig Aktivisten rechtsextremistischer Parteien und Organisationen – wobei die Zahl der Teilnehmer etwa in München zuletzt deutlich zurückging. Neu vom Verfassungsschutz beobachtet wird ein Ableger in Kempten.
ANGRIFFE AUF ASYLBEWERBERUNTERKÜNFTE:
Die Zahl von Angriffen und anderen Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte ist in Bayern innerhalb eines Jahres drastisch gestiegen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 65 politisch motivierte Straftaten gegen solche Unterkünfte gezählt. Das entspricht einer Zunahme von 261 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres (18 Straftaten). In den meisten Fällen handelte es sich um Sachbeschädigungen. Es waren aber auch zwei versuchte Tötungsdelikte und vier Brandstiftungen darunter.
LINKSEXTREMISMUS:
In der linksextremistischen Szene sei das Gewaltpotential massiv gewachsen, klagte Herrmann. Auslöser seien Veranstaltungen rechtsextremistischer und rechtspopulistischer Parteien im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik. Nach einem Höchststand mit 122 linksextremistisch motivierten Gewalttaten im Jahr 2015 zählte die Behörde im ersten Halbjahr 30 Gewalttaten.
AUSLÄNDEREXTREMISMUS:
Die jüngsten Ereignisse in der Türkei wirken sich nach Angaben Herrmanns auch auf das Konfliktpotenzial zwischen PKK-nahen Kurden und türkischen Rechtsextremisten in Bayern aus. Seit Herbst 2015 komme es anlässlich verschiedener Kundgebungen in Bayern immer wieder zu gegenseitigen Provokationen, teils auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Gewaltbereitschaft nehme zu. Mit großer Besorgnis beobachte er auch die jüngsten Entwicklungen nach dem Putschversuch in der Türkei. Es zeige sich, dass sich der Konflikt zwischen Erdogan-Sympathisanten und Regimekritikern auch auf Deutschland auswirke. Besonders Anhänger und Einrichtungen der Gülen-Bewegung seien Angriffsziele. Auch in Bayern habe es bereits einzelne Sachbeschädigungen an Gebäuden von Gülen-Anhängern gegeben.
Herrmann bekräftigte die vom bayerischen Kabinett beschlossenen Forderungen nach einer Verschärfung der Sicherheitspolitik auch im Bund, etwa nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Und er verteidigte das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz. Damit bekommt die Behörde deutlich mehr Rechte und Befugnisse. Dazu zählen beispielsweise – und das ist für einen Verfassungsschutz bundesweit einmalig – Zugriffsrechte auf Telefonverbindungs- und Internetdaten.
dpa/lus