Im NSU-Prozess: Letzte Worte der Angeklagten?

Im Münchner NSU-Prozess werden Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» am Dienstag für ihre Schlussworte aufgerufen.

 

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München würde sich danach zur Beratung zurückziehen und voraussichtlich kommende Woche die Urteile verkünden. Die Hauptverhandlung dauert seit mehr als fünf Jahren.

 

Vor dem Aufruf der Angeklagten könnte sich das Gericht noch mit letzten Beweisanträgen befassen. Sie betreffen das Feuer, mit dem Zschäpe ihre Fluchtwohnung in Zwickau vernichtete. Sie selber hatte ausgesagt, sie habe kurz vor dem Legen des Brandes aus einer Radiomeldung geschlossen, dass sich ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Banküberfall das Leben genommen haben.

 

Die beiden Männer haben während der fast 14 Jahre, in der das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben.

 

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

 

dpa

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