
Heimliche Gefängnisaufnahmen von Uli Hoeneß: Urteil gegen Mitinsassen rechtskräftig
Weil er Geld mit heimlichen Filmaufnahmen von Uli Hoeneß während dessen Haftzeit machen wollte, ist ein einstiger Mitinsasse rechtskräftig verurteilt worden. Der Häftling hatte den früheren Manager des FC Bayern München im Gefängnis in Landsberg am Lech heimlich gefilmt und wollte die Aufnahmen verkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) München ließ eine Revision des heute 50-Jährigen nicht zu, ein erstinstanzliches Urteil von 14 Monaten Haft ist damit rechtskräftig.
Der Verurteilte bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg am Donnerstag mit. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das die Berufung des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil vom März 2017 zurückgewiesen hatte.
Der Mann hatte den Präsidenten des deutschen Fußball-Meisters FC Bayern München im Gefängnis mit einer versteckten Kamera in einem Kugelschreiber aufgenommen, seine Frau sollte die Aufnahmen an Magazine verkaufen. Zu Veröffentlichungen kam es
nicht.
Die Frau hatte im März 2017 eine vom Amtsgericht Landsberg verhängte Bewährungsstrafe akzeptiert, der Mann schöpfte dagegen zwei Jahre lang alle Rechtsmittel aus.