Hauptbahnhof: Zwei Verstöße gegen das Waffengesetz

Innerhalb weniger Stunden wurden am Sonntag zwei Personen unabhängig voneinander in Polizeigewahrsam genommen, die beide Waffen mitführten. Sie müssen sich nun strafrechtlich verantworten.

 

Gegen 11:15 Uhr wurde am Sonntag, den 28.02., ein 50-Jähriger aus Berg am Laim von einem privaten Sicherheitsdienstmitarbeiter eines Mode- und Souvenirshops am Münchner Hauptbahnhof festgehalten. Er hatte in eben diesem Laden eine Mütze gestohlen. Der 50-jährige Mann wurde von der Bundespolizei durchsucht, wobei ein Springmesser mit einer seitlich herausspringenden Klinge von über 8,5 cm zum Vorschein kam.

 

Griffbereit hatte der Dieb das Springmesser in seiner Hosentasche mit sich geführt. Er übergab das Messer freiwillig der Polizei und muss sich nun wegen Diebstahls mit Waffen und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Am selben Tag, ebenfalls am Hauptbahnhof, beleidigte ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Weilheim-Schongau in angetrunkenem Zustand um 15:45 Uhr eine Bahn-Sicherheitsmitarbeiterin. Selbst nachdem eine alarmierte Streife der Polizei eingetroffen war, verhielt sich der Wessobrunner weiterhin aggressiv.

 

Er musste deshalb gefesselt zur Wache an Gleis 26 gebracht werden. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks konnte die Polizei einen als Taschenlampe getarnten, jedoch nicht geladenen, Elektroschocker beschlagnahmen. Der Jugendliche muss sich nun wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beide Personen konnten die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.

 

pol/m

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