
Grüne beschweren sich über "Balkanzentren" bei Vereinten Nationen
Gegen die sogenannten Balkanzentren gab es von Anfang an heftige Kritik. Asylbewerber mit wenig Aussicht auf ein Bleiberecht sollen von hier aus schnell wieder abgeschoben werden. Die Grünen sehen Kinderrechte verletzt – und schalten die Vereinten Nationen ein.
In den sogenannten Balkanzentren in Bamberg und Manching werden nach Ansicht der Grünen systematisch die Rechte von Flüchtlingskindern verletzt. Die Europapolitikerin Barbara Lochbihler und der Bundestagsabgeordnete Volker Beck reichten deswegen eine Beschwerde beim Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf ein. „Die CSU muss endlich einsehen, dass die Kinderrechte unabhängig von Herkunft und Nationalität gelten“, sagten die Grünen-Politiker nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch. Er bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung.“
Die beiden Politiker kritisieren, dass die Kinder in den Rückführungszentren für Menschen mit wenig Bleibechancen nicht in Regelschulen gehen, sondern nur ein paar Stunden am Tag in Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften unterrichtet werden. Deutschunterricht gebe es nicht. „Nach der Kinderrechtskonvention muss aber dem Kind Achtung vor den Werten des Landes, in dem es lebt, vermittelt werden“, schreiben Beck und Lochbihler. „Wie das in Deutschland ohne Deutschunterricht gehen soll, erschließt sich nicht.“ Die Bundesregierung schaue dem „tatenlos zu.“ Daher hätten sie sich an das UN-Gremium gewandt.
Die bayerische Staatsregierung hatte die Rückführungszentren in Manching bei Ingolstadt und im oberfränkischen Bamberg im vergangenen Herbst eingerichtet, um vor allem Asylsuchende aus dem Balkan-Raum rascher abschieben zu können. Die Asylverfahren sollen dort innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden.
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen prüft regelmäßig, ob Kinderrechte gewahrt werden. Sein Durchsetzungsvermögen gegenüber Staaten ist aber schwach. Das Gremium kann dem betroffenen Staat Empfehlungen aussprechen, wie der Fall zu lösen ist. In besonders schweren Fällen kann der Ausschuss auch ein Untersuchungsverfahren gegen das Land einleiten.
dpa