Gesetzentwurf nach Raubkunst-Fall in München
Nachdem bisher keine Bewegung in Bezug auf einen Gesetzetwurf für Nazi-Raubkunst in die Bundespolitik gekommen ist, kommt jetzt Druck von der bayerischen Regierung.
Kommt Lex Gurlitt 2.0?
Justizminister Winfried Bausback (CSU) pocht auf einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Nazi-Raubkunst. „Der Bundesjustizminister hatte einen eigenen Vorschlag angekündigt und ich erwarte, dass der im Laufe dieses Jahres auch kommt“, sagte Bausback der Nachrichtenagentur dpa. Bausbacks eigener Vorschlag, der als „Lex Gurlitt“ bekannt wurde, stieß bislang im Bundesrat auf wenig Zustimmung.
„Ich bin enttäuscht darüber, dass die Sache im Bundesrat verschleppt wird“, sagte Bausback. „Die Länderkollegen blockieren unseren Vorschlag, ohne dass stichhaltige Argumente oder konstruktive andere Vorschläge vorgelegt werden.“ Wenn niemand einen Alternativvorschlag mache, solle man doch wenigstens noch einmal intensiv über seinen Vorstoß nachdenken, forderte Bausback.
Nach dem spektakulären Kunstfund in der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt und der monatelangen Debatte darum hatte Bausback seinen Gesetzentwurf Anfang des Jahres in die Länderkammer eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass derjenige, der wissentlich Raubkunst besitzt, sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen kann. „Ich bin dafür, dass man aktiv die Dinge anpackt, die möglich sind, und dass man sich nicht hinter Grundsatzdiskussionen versteckt, um dann am Ende gar nichts zu tun“, sagte Bausback.
adc / dpa