
Gericht verbietet Kuhglocken - zu nahe an Nachbargrundstück
Holzkirchen – In einem oberbayerischen Dorf ist ein Streit um Kuhglocken entbrannt. Der Nachbar eines landwirtschaftlichen Betriebes hatte sich gegen das nächtliche Geläut der Glocken in Erlkam bei Holzkirchen (Landkreis Miesbach) beschwert.
Das Amtsgericht Miesbach hatte ihm daraufhin in einer einstweiligen Verfügung Recht gegeben, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte einen Bericht des „Münchner Merkurs“ (Freitag).
Für das betreffende Grundstück wurde eine Weidehaltung untersagt, bei der die Tiere Glocken von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens näher als 100 Meter von dem Grundstück des Klägers tragen. Der Nachbar wohnt seit zwei Jahren in dem Haus. Vor einem Jahr pachtete eine Landwirtin das Nachbargrundstück und ließ ihre Kühe dort weiden, mitsamt Kuhglocken. Ein Widerspruch gegen die Verfügung ist jedoch noch möglich, betonte der Gerichtssprecher.
(dpa/lby)