Freischankflächen - Gäste können länger draußen sitzen bleiben

Freischankflächen und Wirtsgärten dürfen bald bis Mitternacht geöffnet bleiben – zumindest im Sommer. Bereits letztes Jahr führte das KVR einen Probelauf durch. Am Dienstag hat der Kreisverwaltungsausschuss die Regelung offiziell beschlossen. 

 

 

Was gibt es schöneres als an einem warmen Sommerabend draußen vor einem Café zu sitzen und einen leckeren Cocktail oder ein kühles Bier zu sich zunehmen. Bislang war nur das Problem, dass die Freischankflächen bereits um 23 Uhr schließen mussten, und die Gäste sich im besten Falle in dem jeweiligen Lokal weiter amüsieren konnten. Doch das hat nun ein Ende. Wie KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle bekannt gab, soll zukünftig bis Mitternacht im Freien bedient werden können.

 

Bereits im vergangenen Jahr kam es zu einem Probelauf, indem die Uhrzeit getestet wurde. Schon damals zeigten sich die Wirte begeistert. So sagte Wiesnwirt Christian Schottenhamel: „Ich finde es sehr gut, auch dass es widerstandslos vom Stadtrat durchgewunken worden ist.“

 

Gelungener Probelauf

 

Da es nur zu 16 Beschwerden bei der Bezirksinspektion kam, und auch bei der Polizei keine vermehrten Klagen über Lärmbelästigung eingingen, soll das Projekt nun endgültig umgesetzt werden. Dieser Beschluss soll am Dienstag eine breite Mehrheit im Kreisverwaltungsausschuss finden.

 

Die Regelung soll, laut SZ, jedoch nur für drei Monate im Jahr (Juni, Juli, August), sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen, in Kraft treten. Im Gegensatz zum letzten Jahr dürfen sich diesmal aber auch private Wirtsgärten, vorausgesetzt dass die jeweiligen Flächen zur Straße ausgerichtet sind, über die Regelung freuen. Diese waren vomm Probelauf noch ausgeschlossen. Besonders da oftmals optisch kein Unterschied zwischen den Freischankflächen und den Wirtsgärten gemacht werden kann, ist die Regelung schlüssig.

 

 

Parteiübergreifende Zustimmung

 

Zuspruch für die Lösung kommt auch aus dem Stadtrat. Beatrix Zurek, SPD-Stadträtin sagt: „Ich finde es gut, wenn man in den wenigen Monaten, in denen es schön ist, den öffentlichen Raum auch nutzen kann.“

 

Eine ähnliche Richtung schlägt auch Alexander Dietrich von der CSU ein, der es für eine „vernünftige Abwägung“ hält, wodurch einerseits die Ruhe für die Anwohner beibehalten wird und andererseits Kneipenbesucher auch auf ihre Kosten kommen.

 

Ob die Regelung zukünftig auch während der Woche umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Das muss aber erst einmal geprüft werden. Prinzipiell stellt Blume-Beyerle fest, dass sich längere Öffnungszeiten bewährt hätten, da sie der „Lebenswirklichkeit“ entsprächen.

 

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Mehr Messungen durch das Umweltreferat

 

Doch nicht alle Wirtsgärten können sich über die neue Regelung freuen. Wer bislang auf 22 Uhr limitiert war, darf jetzt auch nicht länger ausschenken. Allerdings wird es auch keine Verschlechterung für Wirte geben. Wo zuvor bis nach Mitternacht gefeiert werden konnte, darf auch jetzt die Party weitergehen.

 

Um aber auch die Anwohner vor einer Lärmbelästigung zu schützen, wird das Umweltreferat vermutlich häufiger unterwegs sein, um die Lautstärke zu überprüfen. Behördenchef Joachim Lorenz geht von 10 bis 15 zusätzlichen Messungen monatlich aus. Falls es zu Auffälligkeiten kommen sollte, kann gegebenenfalls mit Auflagen reagiert werden.

 

Höhere Gebühren für Freischankflächen

 

Doch die Wirte erwarten dieses Jahr nicht nur erfreuliche Neuheiten. So wird die Gebühr für Freischankflächen deutlich erhöht, worüber viele Wirte ihren Unmut äußerten. Am Marienplatz wurden beispielsweise die Kosten von 38, 50 Euro auf 77 Euro erhöht. Berechnet werden die Preise durch eine Einordnung der jeweiligen Lage in vier Kategorien (1,2,3,S).

 

Einige Wirte traf es sogar doppelt, da nicht nur die Preise erhöht wurden, sondern auch ihre Lage neu eingestuft wurde. Deshalb entstehen für sie deutlich höhere Kosten. Doch laut Daniela Schlegel, Sprecherin des KVR, liegt man mit den neuen Gebühren im „oberen Mittelfeld“ deutschlandweit, wohingegen man zuvor zu den Schlusslichtern zählte. Hamburg verlangt zum Beispiel 96 Euro für die Innenstadtlage. Dennoch wolle man die Einstufung nochmal überprüfen, verkündete eine weitere KVR-Sprecherin.

 

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