Faschingszeit: ADAC warnt vor Alkohl am Steuer

Die Faschingszeit ist in vollem Gang. Zur Narrenzeit guckt der ein oder andere gerne mal zu tief ins Glas.

Der ADAC warnt jedoch davor, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen.Vor allem Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Für sie gilt in der zweijährigen Probezeit nach Erhalt der Fahrerlaubnis ein völliges Alkoholverbot.

Schon ein Glas Wein kann zu viel sein

Bei Fahrauffälligkeit droht schon ab 0,3 Promille der Führerscheinentzug. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. In der Faschingszeit wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen. Werden dabei 0,5 Promille Blutalkohol festgestellt, kostet das mindestens 500 Euro Strafe, der Führerschein wird bis zu drei Monaten eingezogen und es sind mindestens vier Punkte fällig. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss steigen Geldstrafe und Punktezahl nochmals und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.

Versicherungsschutz ist gefährdet

Alkohol am Steuer kann jedoch auch weitere Konsequenzen haben: Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein. Wenn ein Unfall nachweislich durch Alkoholkonsum entstanden ist, kommt die so genannte Trunkenheitsklause zum Tragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann dann vom Verursacher bis zu 5000 Euro zurückfordern. Bei der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nicht bezahlen.

 

Radfahren ist keine Alternative

Auch wer nach einer feucht-fröhlichen Faschingsfeier alkoholisiert mit dem Rad fährt, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Bei einem vom Radfahrer verursachten Unfall reichen wie beim Auto 0,3 Promille aus. Und wer mit 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem teuren Verfahren rechnen.

 

rr/ADAC

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