Fall Gurlitt: Staatsanwalt prüft Einigung mit Erben
Die Augsburger Staatsanwaltschaft wird mögliche Übereinkünfte zwischen dem Kunstsammler Cornelius Gurlitt und Erben jüdischer Kunstbesitzer eingehend prüfen. „Wenn uns derartige Vereinbarungen vorgelegt werden, werden wir prüfen, ob es möglich ist, Rechten von Geschädigten zur Geltung zu verhelfen, ohne dass Rechte anderer verletzt oder prozessuale Belange beeinträchtigt werden“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Das sei aber rein hypothetisch. Bislang liege der Behörde keine Vereinbarung zwischen Gurlitt und Erben vor.
Am Tag zuvor war bekanntgeworden, dass Gurlitt bereit ist, Bilder aus seiner Schwabinger Sammlung, bei denen es sich um Nazi-Raubkunst handelt, an die Erben jüdischer Kunstbesitzer zurück zu geben. Dabei soll es sich nach Medienberichten auch um die „Sitzende Frau“ von Henri Matisse handeln, die unter den insgesamt 1280 in Gurlitts Schwabinger Wohnung beschlagnahmten Werken ist. „Das, was wir beschlagnahmt haben, ist weiter beschlagnahmt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
rr/dpa