
Erfolg der Protestler: Bundesregierung kippt Paternoster-Verbot
Nach den heftigen Protesten der Paternoster-Befürworter kippte das Bundeskabinett am Mittwoch das geplante Verbot für die öffentlich betriebenen historischen Aufzüge. Demnach wäre nur noch „befugtes Personal“ berechtigt gewesen, mit ihnen zu fahren. In München gibt es nur noch wenige Paternoster, zum Beispiel im Polizeipräsidium in der Ettstraße oder im Patentamt.
Gute Nachricht für alle Paternoster-Freunde: Das geplante Verbot für die öffentlich betriebenen Paternoster wurde am Mittwoch von der Bundesregierung gekippt. Eine entsprechende Änderung der Betriebsssicherheitsverodnung ging heute durch das Bundeskabinett in Berlin. Die Betreiber der Nostalgie-Aufzüge sind demnach nur noch verpflichtet, mit Schildern auf die möglichen Gefahren der Aufzüge zu hinzuweisen. Benutzer sollen angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert.
Beamten-Bagger
Anfang Juni war eine Neufassung der Verordnung in Kraft getreten, nach der die Personenumlaufaufzüge – scherzhaft auch Beamten-Bagger genannt – nur noch von eingewiesenen Beschäftigten benutzt werden durften. Der öffentliche Paternoster im städtischen Planungsreferat stand seither still. Das wird nun sicherlich nicht mehr lange der Fall sein.
Auch SPD Fraktion erleichtert
Auch die SPD-Fraktion im Rathaus hatte gegen das Verbot protestiert: „Es freut uns sehr, dass die Paternoster nun ein weiteres Mal davor gerettet worden sind, auf dem Müllhaufen der Geschichte zu landen. Es wäre jammerschade gewesen, wenn diese Relikte aus einer vergangenen Zeit dauerhaft stillgelegt worden wären. Zumal es auch völlig unnötig und übertrieben gewesen wäre, weil diese Aufzüge nun wirklich nicht als gefährlich bezeichnet werden können. Zum Paternosterfahren braucht es bedeutend weniger Schneid als für den Fünferlooping aus der Wiesn – schön, dass sich diese Erkenntnis in Berlin durchgesetzt hat.“