
Enorme Mieten, keiner wehrt sich – aus Angst
Münchens Einwohner haben zu einem Großteil unzulässig hohe Mietkosten. Doch so wirklich hinterfragen tut dies keiner – warum? Die Meisten sind froh, überhaupt eine Wohnung in der Landeshauptstadt gefunden zu haben. Sich mit dem Vermieter anzulegen, scheint den Bürgern unnötig. In eineinhalb Jahren ist nur ein Fall diesbezüglich vor Gericht gelandet.
Fast eineinhalb Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse ist bisher nur ein Fall vor Gericht gelandet. Am ersten August 2015, beschloss der bayerische Landtag, dass sich die Mieter in einem angespannten Wohnungsmarkt, wie München, gegen die enormen Mietpreise wehren können.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Aber warum nutzt nun niemand dieses Angebot? Vor allem die Vermieter haben festgestellt, dass sich die meisten Mieter nicht wehren – auch wenn die Preise noch so dreist sind. Deshalb gibt es für sie auch keinen Grund, sich zu mäßigen und die Mieten annehmlicher zu gestalten. Denn solange Münchens Mieter nichts dagegen unternehmen, wird sich auch zum Thema Mietpreisbremse nichts ändern.
Die Angst der Münchner
Viele Leute hätten einfach „Schiss vor dem Vermieter“, meint Anja Franz, Sprecherin des Münchner Mietvereins. Und auch die Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) hat eine klare Antwort, wie die AZ berichtet: Wer in München eine neue Wohnung hat, ist erst mal froh darüber – egal, wie viel diese kostet. Weiter heißt es, dass fast jeder vierte Mieter mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege.
Zu betonen ist, dass es Ausnahmen bei der Mietpreisbremse gibt. Handelt es sich um einen Erstbezug oder eine neue Wohnung, ist das Gesetz ungültig – bereits eine möblierte Wohnung, kann zu einem Erlöschen der Rechte führen. Laut AZ nehme die Nachfrage beim Mieterverein jedoch erheblich zu. Jedoch müsse man „ja nicht alles gleich durchprozessieren“, so Sprecherin Anja Franz.
Münchnerin wehrt sich und gewinnt
Das derzeit einzige Urteil in München gibt einer Mieterin Recht, die sich gegen ihre zu hohe Miete gewehrt hat. Die Frau hatte eine Drei-Zimmer-Wohnung in der Isarvorstadt für 1.300 Euro bezogen. Bereits die Vormieterin zahlte rund 200 Euro weniger. Die Vergleichsmiete liegt jedoch bei 910 Euro, demnach wäre die zulässige Grenze der Mieterhöhung bei 1.001 Euro gelegen. Nachdem sich die Mieterin beschwert hatte, erhob der Vermieter eine Räumungsklage.
Das Amtsgericht München gab der Mieterin nun Recht. Das Gesetz zwinge den Vermieter zwar nicht, die Miete an die Vergleichsmiete anzupassen, da bereits die Vormieterin den überhöhten Preis akzeptierte. Jedoch dürfe die Miete nicht erneut um 190 Euro angehoben werden. Damit gewann die Münchnerin den ersten Prozess vor Gericht. Sie setzt damit ein wichtiges Zeichen für alle anderen Münchner, deren Mieten unzulässig hoch sind. Nur wenn sich die Mieter wehren, kann den horrenden Preisen in der Landeshauptstadt – zumindest ein wenig – Einhalt geboten werden.
dw