Eins links zwei rechts: So geht die Rettungsgasse richtig

"Eins links, zwei rechts": Eine Rettungsgasse bilden ist nicht schwer

Eine fehlende Rettungsgasse kann nach schweren Autobahn-Unfällen Leben kosten. Daher will die Polizei in den kommenden Wochen Schwerpunktkontrollen durchführen.

 

Wenn auf mehrspurigen Straßen oder Autobahnen der Verkehr stockt ist es Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Nur so können Rettungsfahrzeuge nach Unfällen schnellstmöglich die Verletzten erreichen. Dabei zählt oft jede Minute. Allerdings passiert es immer wieder, dass Autofahrer keine Rettungsgasse bilden und so die Rettungskräfte daran hindern, schnellstmöglich zur Unfallstelle zu gelangen.

 

Obwohl das Thema Rettungsgasse in den vergangenen Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit sehr präsent war: Viele Autofahrer wissen schlicht nicht, wie man eine Rettungsgasse bildet. Dabei ist es ganz einfach, eine Rettungsgasse zu bilden.

 

 

Was Sie bei der Rettungsgasse beachten müssen

 

  • Sobald Sie merken, dass der Verkehr stockt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Hintergrund: Wenn die Fahrzeuge im Stau bereits sehr dicht stehen, bleibt oft kein Platz um auf die Seite zu fahren.
  • Fahren Sie langsam nach dem Merksatz „Eins links, zwei rechts“ an den Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren also an den linken Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren nach rechts.
  • Der Standstreifen (Pannenspur) bleibt frei.
  • Die Rettungsgasse bleibt offen, bis der Verkehr wieder rollt.

 

Eine fehlende Rettungsgasse kann Leben kosten, wenn Verletzte deswegen nicht schnell genug behandelt werden können. Ab dem 19. August wollen die Autobahnpolizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd deswegen in einer mehrwöchigen Schwerpunktaktion gegen „Rettungsgassenverweigerer“ vorgehen und Verstöße ahnden. Und dadurch – so die Hoffnung – soll das Bewusstsein für die Rettungsgasse gefördert werden.

 

ppobs/rb

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