
Diesel-Fahrverbot: Umwelthilfe beantragt erneut Zwangsgeld
Bessere Luft – dafür muss die bayerische Staatsregierung sorgen. Ein Gerichtsurteil verpflichtet den Freistaat konkret, für München bis Jahresende Maßnahmen vorzubereiten. Dabei geht es einmal mehr um Diesel-Fahrverbote.
München – Im Streit um Dieselfahrverbote für München macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiter Druck. Der Verein beantragte erneut ein Zwangsgeld sowie erstmals alternativ dazu Zwangshaft, die sich dann laut DUH gegen Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) richten würde. Der Antrag vor dem Verwaltungsgericht München sei gestellt worden. Trotz einer Verurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verweigere der Freistaat Maßnahmen zur Vorbereitung von Fahrverboten, begründete die DUH den Schritt am Montag.
Gesunde Luft habe in Bayern oberste Priorität, betonte das Umweltministerium. Bereits jetzt sei die Luftqualität überwiegend gut. «Unser Ziel ist es, die gute Luftqualität im Freistaat zu erhalten und weiter zu verbessern. Pauschale Fahrverbote lehnen wir ab.» Die Staatsregierung habe sich intensiv mit Fahrverboten und ihren Konsequenzen auseinandergesetzt. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof selbst sehe bei der aktuellen Rechtslage noch Klärungsbedarf. «Für neue pauschale großräumige Fahrverbote fehlt die Rechtsgrundlage. Sie wären für eine Großstadt zudem unverhältnismäßig.»
Der Freistaat war bereits im Oktober zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt worden, weil er die vom Verwaltungsgerichtshof verlangten Schritte zur Einhaltung der Grenzwerte für giftiges Stickstoffdioxid nicht umgesetzt hatte. Bis Ende August hätte der Freistaat laut DUH eine Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten sollen, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum Jahresende. Das sei nicht geschehen, kritisierte die DUH. Würde man jetzt mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen, sei der Zeitplan bis Jahresende wahrscheinlich gerade noch zu halten, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Bei umweltrechtlichen Fragen haben die Bürger im Rahmen einer solchen Beteiligung die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die auch berücksichtigt werden müssen.
Der Freistaat hat schon bisher stets argumentiert, dass derzeit noch nicht klar sei, ob von den Kommunen überhaupt Fahrverbote verhängt werden dürfen. Diese Frage müsse zunächst vom Bundesverwaltungsgericht im nächsten Jahr geklärt werden, bevor die konkrete Ausarbeitung eines solchen Verbots verlangt werden könne.
dpa