
Dienstwagen verloren und Diebstahl erfunden - Geldstrafe
Augsburg/München – Er hat seinen Dienstwagen in München verloren und deswegen mit einem vermeintlichen Diebstahl eine Straftat erfunden. Aus diesem Grund ist am Donnerstag ein 49-Jähriger vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt worden.
Das Urteil wegen Vortäuschens einer Straftat sei sofort rechtskräftig geworden, berichtete eine Gerichtssprecherin. Der Mann war Fahrer einer Bäckerei und durfte mit Erlaubnis des Fuhrparkchefs den Firmenwagen mit nach Hause nehmen, um privat Dinge zu transportieren. Allerdings unternahm der Mann auch eine nicht abgesprochene Tour in die Landeshauptstadt. Dabei vergaß der Mitarbeiter, wo er den Transporter geparkt hatte. Der Mann fuhr daher mit dem Zug zurück nach Augsburg, während der Wagen in München abgeschleppt wurde.
Seinem Arbeitgeber schwindelte der 49-Jährige vor, das Auto nach der Privatfahrt auf dem Betriebsparkplatz abgestellt zu haben. Das Unternehmen erstattete Anzeige wegen Diebstahls. Auch bei der Polizei machte der Fahrer daraufhin die falschen Angaben.
(dpa/lby)