
Bundespolizei verhindert Kindesentführung
Am Flughafen München stoppten Bundespolizisten vergangenen Samstag einen 28-jährigen Syrer, der seinen dreijährigen Neffen nach Griechenland bringen wollte. Dieser hatte keine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Als der Mann mit dem Kleinkind im Terminal 2 einchecken wollte, schickten ihn die Airline-Mitarbeiter zur Bundespolizei, da das Kind keine gültigen Reisepapiere hatte. Den Beamten erklärte er, dass er einen Notreiseausweis benötige, da der Vater des Kindes tot sei und die Mutter in einem Gefängnis in Libanon sitze. Jetzt müsse das Kind zur Großmutter nach Griechenland.
Die Polizisten forschten daraufhin nach und fanden heraus, dass das Kind bereits am 22. September beim Einwohnermeldeamt abgemeldet worden war. Bis dahin hatte es offiziell bei einer Tante in Oberfranken gelebt. Eine Betreuerin des Helferkreises Asyl in Kulmbach erklärte den Beamten, dass das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vom Onkel nach Euskirchen gebracht werden sollte, jedoch nicht ins Ausland.
Das Kind kam daraufhin in Absprache mit der Clearingstelle und dem Jugendamt Erding nach Putzbrunn in die Inobhutnahme-Stelle der Stadt München. Die Erziehungsberechtigte sah sich nicht in der Lage, das Kind am Flughafen abzuholen. Die strafrechtlichen Folgen werden dem 28-jährigen Mann von der Bayerischen Polizei aufgezeigt werden.