Hammer von Richter

Bewährungsstrafe für Ex-Hochschuldirektor wegen sexueller Nötigung

Ein früherer Hochschulpräsident der Münchner Musikhochschule hat eine Professorin mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das hält jetzt auch die zweite Instanz für erwiesen.

 

Wegen sexueller Nötigung einer Professorin ist ein früherer Präsident der Münchner Musikhochschule zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 62-Jährige habe die Frau in zwei Fällen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gedrängt, sagte Richter Markus Koppenleitner am Mittwoch am Landgericht München I in seiner Urteilsbegründung. «Wir können eine vorsätzliche bewusste Falschbeschuldigung ausschließen.»

 

Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. «Er hat seine Vorgesetztenstellung ganz brutal ausgenutzt», sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch verlangt. Der Angeklagte, ein verheirateter Vater von zwei Kindern, hatte vor Gericht beteuert, er habe nie Gewalt angewendet. Seine Verteidigung sprach von einer Vorverurteilung durch die Medien.

 

Seit Mitte März stand der 62-Jährige in dem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr im Fall der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Im Fall einer Dozentin wurde er dagegen freigesprochen. Beide Vorfälle waren nun erneut überprüft worden, den Freispruch in Bezug auf die Dozentin ließ das Gericht bestehen.

 

Der Pianist und Musikwissenschaftler hatte zu Beginn des Prozesses im März erneut bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch wiederholte er, es habe kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. Allerdings entschuldigte sich der 62-Jährige für «ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten».

 

Der Mann ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falls ruhen. Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn eine zweite Anklage, wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen.

 

dpa

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