
Bewährungsstrafe für Allgäuer Islamisten-Mutter
München – Was ist das für eine Frau? Eine junge Mutter aus dem Allgäu, die zum Islam konvertiert, ins syrische Bürgerkriegsgebiet reist, Zweitfrau eines islamistischen «Gotteskriegers» wird, und die bei alldem ihre beiden kleinen Töchter mitnimmt – was ist das für ein Mensch? Vor dem Münchner Landgericht erscheint an diesem Mittwoch: eine 30-Jährige, ganz in Schwarz gekleidet, langer Rock, dunkel-türkises Kopftuch (wir berichteten).
Die Vorwürfe der Anklage haben es in sich: Der Frau aus Immenstadt wird die Vorbereitung einer «schweren staatsgefährdenden Gewalttat» vorgeworfen. Sie sei in Syrien Zweitfrau eines Islamisten geworden, der sich der Al-Nusra-Front angeschlossen hatte, also dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Und: Auch die Angeklagte sei bereit gewesen, Waffen gegen Soldaten der syrischen Armee einzusetzen, um diese zu töten.
Als der Vorsitzende Richter der 30-Jährigen das Wort erteilt, zeichnet diese – mit junger, klarer Stimme – ein völlig anderes Bild. Sie räumt ihre Reise nach Syrien ohne Umschweife ein: Anfang 2014, erst mit dem Flugzeug, dann weiter mit Autos und zwischendurch einem Boot. Ihre beiden Töchter, drei und sieben Jahre alt, immer dabei.
Auf die drängende Frage nach dem Warum gibt die Frau, die 2012 vom katholischen Glauben zum Islam konvertiert war, sogleich eine bemerkenswerte Antwort: Sie habe die Bilder aus Ägypten und später aus Syrien verfolgt. Wie Baschar al-Assad die eigene Bevölkerung terrorisiert habe. Die Bilder auch von toten Kindern. «Ich habe es dann nicht mehr ausgehalten», sagt sie. Sie habe helfen wollen, habe sich durch ihren Glauben sogar dazu «gezwungen» gefühlt. «Mir ging es einfach nur um die Menschen», beteuert sie immer wieder.
Jeder dort hatte Waffen
Was aber soll das Gericht nun glauben, welchen Aussagen, welchen Indizien soll es folgen? Da sind die sichergestellten Handyfotos, auf denen die jüngste Tochter mit einer umgehängten Kalaschnikow posiert. Das sei nur ein einziges Mal gewesen, das Foto sei gestellt gewesen, sagt die Angeklagte. Und da gibt es eine Kurznachricht, in der die Frau ungefähr dies schreibt: Wenn die Ungläubigen kommen, dann schieße ich ihnen mit der Kalaschnikow den Kopf ab. Da habe sie nur klarmachen wollen, dass sie keine Angst habe, sagt die Angeklagte.
Überhaupt: Jeder dort habe Waffen gehabt, wie in den USA. Aber nur zur Selbstverteidigung – für den Fall, dass Assads Soldaten kommen sollten. «Ob ich gezielt hätte oder nicht, weiß ich nicht», sagt die Allgäuerin und betont: «Ich wollte mich nicht verteidigen müssen.»
Der Wendepunkt
Die Frau schildert lieber, wie sie vor Ort geholfen habe: Ihr Zweitmann habe Hilfsgüter organisiert, die man dann weiterverteilt habe: medizinisches Material, Feuchttücher, Folgemilch für Babys, Winterschuhe. Irgendwann aber kamen dann – so schildert es die Frau – die Kämpfe näher. Die Assad-Gegner hätten sich immer massiver untereinander bekriegt, eine Familie aus der Bekanntschaft sei ermordet worden. Das sei der Wendepunkt gewesen. «Ich wusste einfach nicht mehr, wie lange ich und meine Kinder sicher sind.» Da reist die Frau mit den Kindern zurück nach Deutschland – und wird festgenommen.
Verteidiger Jochen Rüter argumentiert nun, aus seiner Sicht sei der Hauptvorwurf der Anklage nicht zu halten. Er setzt auf eine Verurteilung allenfalls wegen Entziehung Minderjähriger – weil die Frau die Kinder ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters mitnahm.
Kindern geht es „gut“
Aber was ist mit der Aussage einer Justizvollzugsbeamtin? Die sagt aus, die Angeklagte habe geäußert, an ihrer Einstellung habe sich nichts geändert. Sie wolle nach einer Entlassung in die Türkei reisen und wünsche sich weiterhin, als Märtyrerin zu sterben. Die Angeklagte selbst beteuert daraufhin, sie wolle niemanden umbringen. «Das ist einfach eine Art zu sterben.» Und unter Tränen fügt sie hinzu: «Mein Ziel ist es, meine Kinder irgendwann wieder sehen zu dürfen.»
Bis dahin dürfte es, da sie das Sorgerecht entzogen bekommen hat, noch etwas dauern – obgleich die Frau am Ende mit einem glimpflichen Urteil davonkommt: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Dem Hauptvorwurf der Anklage habe man nicht folgen können, sagt der Richter. Das Urteil ergeht nur wegen Entziehung Minderjähriger. Er redet der Frau aber massiv ins Gewissen: «Was Sie mit Ihrem Leben wollen – ob Sie als Märtyrerin sterben wollen – das ist Ihre Geschichte. Das Leben Ihrer Kinder steht nicht zu Ihrer Disposition.»
Der leibliche Vater hatte zuvor immerhin berichtet, den Kindern gehe es «gut». Von Syrien hätten die beiden «nix Schlimmes» erzählt.
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