Beschlagnahmung Kunstschatz: Anwälte legen Beschwerde ein

Bereits 2011 hatte das Gericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Wohnsitze von Cornelius Gurlitt bewilligt. Die Anwälte von Cornelius Gurlitt haben nun beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahmung seiner Kunstsammlung eingelegt. Sie beantragten, den Beschluss dazu aufzuheben.

 

 

«Wir haben vor dem Hintergrund des immensen öffentlichen Interesses und der politischen Debatten eine begründete Sorge um die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens», teilte Strafverteidiger Derek Setz am Mittwoch mit. Das Gericht hatte am 23. September 2011 die Entscheidung zur Durchsuchung und Beschlagnahmung getroffen. Daraufhin wurden die Münchner Wohnung des heute 81 Jahre alten Kunstsammlers durchsucht und seine Bildersammlung beschlagnahmt. Es gibt den Verdacht, dass Teile der Sammlung Nazi-Raubkunst sein könnten.

 

 

jn / dpa

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