Bayern will Videoüberwachung und Gesichtserkennung ausbauen 

Automatischer Gesichtserkennung und Ausbau von Videoüberwachung. Die automatische Gesichtserkennung funktioniert in Bayern ganz gut. Dennoch will die bayerische Regierung die Technik weiter ausbauen. Datenschützer halten die Luft an.

Den Verbrechern dicht auf den Fersen und am Ende klicken die Handschellen. Im besten Fall jede. Bei der Suche nach Tatverdächtigen benutzen bayerische Ermittler seit Jahren die automatische Gesichtserkennung. Das bayerische Innenministerium die Fahndungsmethode weiter ausbauen. Auch mehr Videoüberwachung soll es geben. Datenschützer sehen die Pläne kritisch.

Herrmann holt sich Hilfe von IT und der Wissenschaft

 

„Derzeit arbeiten wir daran, Bild- und Videodaten nach Tatverdächtigen automatisiert auszuwerten“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München. Laut Herrmann wird gerade eine Software getestet. Auch von Forschungseinrichtungen, Sicherheitsunternehmen und Polizeibehörden lässt sich das Innenministerium hierfür beraten.

 

An öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren und Konzerthallen und in U-und S-Bahnhöfen soll die Videoüberwachung aufgestockt werden. Mehr Aufnahmen solle es aber nur dort geben, wo sie für mehr Sicherheit der Bürger erforderlich seien, sagte Herrmann.

 

Unschuldige könnten ins Visier geraten

 

Datenschützer kritisierten die Pläne. „Bei einer Videoüberwachung öffentlicher Plätze holt sich der Computer Daten von allen Personen, die sich im überwachten Raum aufhalten“, sagte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, im Interview mit der Deutschen Preseagentur. „Das birgt erhebliche Risiken, dass auch unschuldige Personen ins Visier des Computers geraten.“

 

„Menschen verhalten sich anders, wenn sie sich beobachtet fühlen“, warnte Kerstin Demuth vom Verein Digitalcourage. „Wenn Videoüberwachung mit Gesichtserkennung uns bald auf Schritt und Tritt verfolgt, verlieren wir einen erheblichen Teil unserer Freiheit – für nichts.“

 

Auch dass solche Datenbanken missbraucht werden könnten, beispielsweise durch Kriminelle, aber auch durch Staaten, könnte laut den Kritiker eine Folge sein. „Unbedenklich“ sagt Herrmann. Denn innerhalb einer vorgeschriebenen Frist von zwei bis drei Wochen würden die Aufnahmen wieder gelöscht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Straftäter gefilmt werden, steige hingegen.

 

So funktioniert die Gesichtserkennung

 

Bei der Gesichtserkennung werden Bild- und Videodaten von potenziellen Straftätern per Software mit der Datenbank „Inpol“ abgeglichen. „Inpol“ ist ein länderübergreifendes Informationssystem der Polizei. Das Programm überprüft Gesichtsmerkmale, die sich nicht leicht verändern lassen – etwa den Abstand der Augen oder die Seitenpartien des Mundes.

 

Seit 2008 nutzt das Landeskriminalamt das Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamts, um unbekannte Straftäter zu identifizieren. Im vergangenen Jahr konnten damit 83 Täter in Bayern ermittelt werden, darunter auch Täter, die im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung stehen.

 

kp/dpa

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