
Bayern will Sozialhilfe für EU-Bürger einschränken
Das Bundessozialgericht verkündete kürzlich ein Urteil mit Sprengstoffcharakter: EU-Bürger auf Arbeitsuche haben kein Anrecht auf Hartz IV, aber sehr wohl einen Anspruch auf Sozialhilfe. Das will die Staatsregierung nun kippen.
Die Staatsregierung will die Sozialhilfe für EU-Ausländer dauerhaft einschränken. Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) forderte am Montag eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung, mit der ein kürzlich ergangenes Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger faktisch wieder rückgängig gemacht werden würde.
„Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt“, sagte Müller am Montag der Nachrichtenagentur dpa. „Ich habe daher heute die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden.“
Das Bundessozialgericht hatte am 3. Dezember geurteilt, dass die Sozialbehörden EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland „regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe“ zahlen müssen – obwohl sie nach dem Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind. „Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Ausländer ohne Aufenthaltsrecht nun „weitgehend unbehelligt“ Sozialhilfeleistungen beziehen“, heißt es dazu in einem Brief Müllers an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Besorgt sind vor allem die kommunalen Spitzenverbände, die nun jährliche Mehrkosten von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro fürchten. Müller zitiert diese Warnungen in ihrem Brief. Nun schlägt die CSU-Politikerin vor, in der Sozialgesetzgebung ausdrücklich festzuschreiben, dass EU-Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben sollen.
dpa