Bayern: Mitfahrzentralen zum Schleusen missbraucht
Haben Sie auch schon einmal per Mitfahrzentrale Reisende im eigenen Auto transportiert? Eigentlich eine ausgesprochen praktische Sache, günstig von A nach B zu kommen, dabei noch Benzin sparen und einem Mitmenschen helfen. Ist doch ein hervorragendes System!
Dieses System wird allerdings mittlerweile auch missbraucht – und zwar, um illegal Menschen über die Grenzen zu schleusen.
Die sogenannten „Schleuser“ benutzen die Online-Mitfahrzentralen, um unauffällig ihrem Geschäft nachzugehen. Deutschland gilt als ein Hauptzielland der sogenannten irregulären Migration in Europa. Im Jahr 2013 wurden seit dem Jahr 2000 erstmals wieder mehr als 30.000 unerlaubt einreisende Personen festgestellt. Verstärkte Grenzüberwachungsmaßnahmen führten dazu, dass sich viele Einreisewillige an Schleuserorganisationen wandten, um nach Europa zu gelangen. Für diese Dienste müssen die Geschleusten meist hohe Geldbeträge entrichten und werden oft unter unmenschlichen und zumeist lebensgefährlichen Bedingungen nach Europa gebracht.
Wenn Sie also auch Ihr Auto zur Verfügung stellen, um Menschen von A nach B zu befördern – seien Sie vorsichtig! Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), warnt vor den Folgen von unvorsichtigem Umgang mit Mitfahrzentralen.
„Um sich nicht selbst zu gefährden“, so Gerhard Klotter, „sollten Autofahrer, die grenzüberschreitend fahren, sich ihre Mitfahrer bzw. Kontaktpersonen genau vorher ansehen“. Denn Anbieter von solchen Mitfahrgelegenheiten sind besonders gefährdet, von Schleusern missbraucht zu werden. „Haben Autofahrer den Verdacht, dass es sich um eine geplante Schleusung handeln könnte, sollten sie darauf bestehen, dass sich potenzielle Mitfahrer vor Fahrtantritt ausweisen“, sagte Klotter.
Wer als unbedarfter Autofahrer eine geschleuste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht, Mitglied einer Schleuserbande zu sein. Festnahmen, Vernehmungen und Strafverfahren können die Folge sein.
Auch in und um München sind illegale Schleuser ein bekanntes Problem der hiesigen Polizei. Von einem aktuellen Fall aus dem diesjährigen Frühjahr lesen Sie hier mehr.
Doch wie erkennt man einen möglichen Schleusungsversuch?
- Die Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.
- Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.
- Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.
Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?
- Haben Sie den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Personalausweis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler möglichst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit.
- Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.
- Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mit-fahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.
- Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000.
- Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention
bzw. im Informationsblatt für Nutzer von Online-Mitfahrzentralen
jn / Polizei