Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
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Bayern lässt neue Richter vom Verfassungsschutz überprüfen

München – In Bayern sollen künftig alle neuen Richter vor der Einstellung vom Verfassungsschutz überprüft werden. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in München.

 

„Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt“, betonte Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach der Sitzung. Deshalb müsse man „schon vor der Einstellung sicherstellen, dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“. Damit schütze man das Richteramt und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, betonte der Minister.

 

Die sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz soll nach Angaben der Staatskanzlei nur mit Zustimmung des Betroffenen und erst im Anschluss an ein positiv verlaufenes Vorstellungsgespräch erfolgen. Wobei den Bewerbern keine Wahl bleibt: Wer seine Zustimmung verweigert, wird nicht eingestellt. Der „Münchner Merkur“ hatte in der vergangenen Woche zuerst über die Neuregelung berichtet.

 

dpa/lby

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