Die bayerische Flagge über dem Landtag

Bayern fordert vollständigen Abbau des Soli bis 2021

Nach langem Ringen hatte sich die große Koalition im Bund auf einen teilweisen Abbau des umstrittenen Solidaritätszuschlags geeinigt. Angesichts der hohen Steuereinnahmen reicht der CSU das nicht mehr.

Anders als bislang im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund vereinbart fordert die CSU in Bayern den vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags bis Anfang 2021. «Sprudelnde Steuereinnahmen verpflichten den Staat, das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern zu belassen und sie endlich bei der Steuer zu entlasten», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Mittwoch in München. Sein Konzept sieht den stufenweisen Abbau vor. «Es ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, dass er noch in dieser Legislaturperiode des Bundes vollständig wegfällt. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit hat er keine Berechtigung mehr», sagte er.

 

Bereits zum 1. Januar 2019 soll demnach die Soli-Zahlpflicht für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler ein Ende haben. Der im Koalitionsvertrag für 2021 vereinbarte Einstieg in den Soli-Abbau soll auf 2019 vorgezogen werden. «Dies würde die Steuerzahler bereits um neun Milliarden Euro jährlich entlasten», betonte Füracker. Zudem solle es durch die Einführung einer Freigrenze von 9000 Euro auch für kleine Kapitalgesellschaften eine Entlastung geben. In der zweiten Stufe soll ab 2020 der Soli-Satz von 5,5 auf 3 Prozent gesenkt werden. Ab 2021 soll der Soli dann ganz entfallen.

 

«Mit diesem Konzept haben alle Bürger und Unternehmen eine klare Perspektive: Der Soli wird Geschichte», sagte Füracker. In der CSU gibt es schon länger Forderungen nach einem vollständigen Abbau des Soli. Die große Koalition im Bund hatte sich aber nur auf einen teilweisen Abbau einigen können.

Darüber hinaus erneuerte Füracker seine Forderung nach einer Senkung der Steuerlast für Unternehmen. «Der internationale Steuerwettbewerb zwingt Deutschland dazu, durch eine niedrigere Steuerbelastung in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern», betonte er. Möglich sei dies mit der Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer. Der Handlungsbedarf sei aufgrund der bereits erfolgten Senkung der Unternehmenssteuersätze bei den wichtigsten Handelspartnern hoch.

 

 

Auch den Mangel an bezahlbarem Wohnraum will Füracker mit steuerlichen Anreizen angehen. Dazu sollen Aufstockungen an bestehenden Gebäuden beschleunigt werden. Über zehn Jahre sollen die Investitionen mit zehn Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden können. Füracker rechnet mit einem Potenzial von 1,1 Millionen Wohnungen, die so entstehen könnten. Zudem habe dieser Vorschlag den Vorteil, dass die Anschaffung von Grund und Boden entfalle und der Flächenverbrauch reduziert werde. Füracker rechnet mit Kosten für Bund, Länder und Gemeinden von jährlich 600 Millionen Euro.

 

 

dpa

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