
Bayern: Drei Viertel aller Ermittlungsverfahren eingestellt
München – Bayerns Staatsanwälte arbeiten viel – und sehr häufig ohne strafrechtliche Folgen für die Beschuldigten: Im vergangenen Jahr wurden drei Viertel von mehr als einer halben Million Ermittlungsverfahren in Bayern eingestellt, wie aus Regierungskreisen zu erfahren ist.
Staatsanwälte sind bei ihren Ermittlungen verpflichtet, nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Indizien zu prüfen. Insgesamt 550 722 Ermittlungsverfahren gab es im vergangenen Jahr im Freistaat. In eine Anklage mündeten lediglich 57 130 Fälle – etwas mehr als zehn Prozent. 80 839 Mal beantragten die Staatsanwälte im Jahr 2013 einen Strafbefehl.
Doch drei Viertel der Verfahren wurden eingestellt. Dazu zählen unter anderem die Fälle, in denen ein Nachweis der Tat nicht möglich ist, die Beschuldigten sterben oder die jeweilige Staatsanwaltschaft auf eine Zivilklage verweist.
In den Vorjahren sahen die Zahlen ähnlich aus. Die Statistik taugt allerdings nicht als Prognoseinstrument für den Ausgang eines bestimmten Ermittlungsverfahrens: Die Staatsanwälte müssen jeden einzelnen Fall für sich prüfen.
Betrug gilt allerdings unter Juristen als ein vergleichsweise mühsam nachzuweisendes Delikt. Denn es muss nicht nur ein Opfer geben, das einen Schaden erlitten hat. Die Ermittler müssen auch den Tätern nachweisen, dass sie ihre Opfer tatsächlich böswillig übers Ohr hauen wollten.
dpa