Justizminister Bayern Bausback Winfried

Bausback will mehr Mittel gegen Stalker und Darknet-Geschäfte

Ab Mittwoch tagen die Justizminister von Bund und Ländern in Rheinland-Pfalz. Der bayerische Ressortchef Bausback hat zwei wichtige Themen im Gepäck.

 

Bayerns Justizminister Winfried Bausback will Stalking-Opfer besser schützen und Ermittlern mehr Möglichkeiten beim Kampf gegen illegale Geschäfte im anonymen Teil des Internets einräumen. Bei der am Mittwoch startenden Justizministerkonferenz in Rheinland-Pfalz will sich der CSU-Politiker zum einen dafür einsetzen, dass auch Stalkern elektronische Fußfesseln anlegt werden dürfen. Zum anderen brauche es mehr Rechtssicherheit bei Postsendungen nach Darknet-Geschäften, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München.

«Bei aller Anonymität der digitalen Welt, die die Ermittlungen regelmäßig sehr schwierig macht – die Ware muss regelmäßig analog und real versandt werden», sagte Bausback. «Und bei diesem Übergang der virtuellen zur realen Welt müssen unsere Ermittler auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Türe bekommen, indem sie auch nachträglich Auskünfte über Absender und Empfänger von Postsendungen erhalten.»

Ermittler könnten von Postdienstleistern nach geltendem Recht etwa Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten verlangen, solange die Sendung unterwegs ist. Ist sie aber erst einmal ausgeliefert, beurteilten Gerichte die Frage unterschiedlich, ob die Ermittlungsbehörden eine entsprechende Auskunft erhalten können.

Diese Rechtsunsicherheit müsse schleunigst beseitigt werden, sagte der Minister. «Denn eines ist klar: Gerade am Übergang von der virtuellen zur realen Welt ergeben sich vielversprechende, ja leider allzu oft die einzigen Ansätze, um Tatverdächtige zu identifizieren und dingfest machen zu können.» Der Amokläufer von München etwa hatte seine Waffe im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, geordert.

Mit Blick auf Stalker sagte Bausback, mit der elektronischen Fußfessel könnten sich die Täter nicht mehr unbemerkt dem Opfer annähern. «Und: Sie erhöht das Entdeckungsrisiko und die Hemmschwelle für die Täter, mit den Opfern weiter ihr perfides Katz-und-Maus-Spiel zu spielen.» Auf verurteilte Stalker, von denen weiterhin Gefahr ausgeht, müsse der Rechtsstaat ein besonderes Auge haben.

«Wir alle wissen: Obsessive Stalker handeln emotional extrem aufgeladen und suchen geradezu triebhaft immer wieder und immer intensiver die Nähe ihrer Opfer», sagte Bausback. Oft bringe sie nicht mal eine Freiheitsstrafe von ihrem «Irrsinn» ab. Nach geltendem Recht könnten Gerichte nach Haftentlassungen aber regelmäßig keine Weisungen aussprechen, wonach Täter etwa nicht den Wohnort des Opfers betreten dürfen. «Das können wir den Opfern nicht weiter zumuten.»

Die Fußfessel sei zwar sicher kein Allheilmittel und könne die teils tragisch mit dem Tod des Opfers ausgehenden Fälle nie ganz verhindern. Aber ein wichtiger Aspekt sei auch: «Wenn das Opfer weiß, der Stalker trägt eine elektronische Fußfessel, kann dies dem Opfer zumindest ein gewisses Sicherheitsgefühl geben. So wird es ihm regelmäßig leichter fallen, sein Leben normal weiterzuführen.»

 

dpa

expand_less