Bankangestellter aus Rom mit Drogen erwischt

Eine verworrene Geschichte erzählte ein Bankangestellter aus Rom, der seit 5 Monaten in München in Untersuchungshaft saß. Er wurde im Dezember mit circa 100 Gramm Drogen erwischt. Das Urteil fiel jedoch zu seinen Gunsten aus.

 

Am 02.12.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 31-jährigen Mann wegen unerlaubter Einfuhr und unerlaubtem Erwerb von Drogen in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung.
Bei dem Mann handelt es sich um einen ausgebildeten Bankangestellten aus Rom. Er gab an, am 20.07.2015 in Cheb in Tschechien 98, 25 Gramm Methamphetamin (Crystal) für 2000 Euro gekauft zu haben. Der Preis betrug seinen Angaben nach also circa 15 bis 20 Euro pro Gramm. Er hatte in Tschechien eingekauft, da das Gramm dieser Droge in Rom 150 bis 200 Euro kosten soll.
Er bekräftigte, die Drogen ausschließlich für seinen Eingenbedarf besorgt zu haben. Am 21.07.2015 konsumierte er eine kleine Einheit und versteckte danach den Großteil der Drogen unter der Rücksitzbank seines angemieteten Renault.  Eine kleine Menge zweigte er noch für den weiteren Eigenkonsum ab und versteckte diese kleine Menge in einer Box mit Kosmetiktüchern im Handschuhfach.
Mit dem angemieteten PKW fuhr er bis kurz vor München. Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle auf dem Autobahnrastplatz Hofoldinger Forst wurde er dann letztlich am 21.7.2015 geschnappt und die Drogen wurden entdeckt.
Dass der Angeklagte mit den Drogen Handel treiben wollte, konnte nicht nachgewiesen werden. Die Utrteilsbegründung lautet nun:

„Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der Angeklagte…sich für seinen erheblichen Eigenkonsum bei dieser Reise entsprechend eindecken wollte und er das Risiko der Entdeckung und die weite Strecke nicht auf sich nimmt, um lediglich wenige Gramm zu kaufen. Hier ist durchaus nachvollziehbar, dass zu diesem Zweck eine größere Menge erworben wird, die mit 100 Gramm auch nicht so hoch ist, dass ein reiner Eigenkonsum ausgeschlossen ist. Insoweit gab der Sachverständige…an, dass das Methamphetamin auch durchaus längere Zeit haltbar ist“

Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe zu Gunsten des Angeklagten, dass dieser sich in München seit der Ergreifung bis zur Verhandlung fünf Monate in Untersuchungshaft in einem für ihn fremden Land befunden hatte, dessen Sprache er nicht spricht.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Hier hat das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte weder in Italien noch in Deutschland vorbestraft ist.

„Die besonderen Umstände …wiederum sieht das Gericht in dem Geständnis, in seiner Abhängigkeit, in seiner Therapiewilligkeit und der Tatsache, dass er bislang ein unbescholtener Bürger war“ so das Urteil.

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