Westend-Entführer, Geständnis, Entschuldigung, Erpressung, Revision, Rechtsfehler — © Westend-Entführer geht in Revision
Westend-Entführer geht in Revision

Angeklagter Entführer von Bankiersfrau entschuldigt sich vor Gericht

Im Juni 2015 hatte er die Frau eines Sparkassen-Managers in ihrem Haus gekidnappt, ihren Sohn an eine Heizung gefesselt und dann im Verlauf der Entführung für die Frau 2,5 Millionen Euro Lösegeld gefordert. Am Montag legte er ein Geständnis ab und entschuldigte sich bei der Familie.

 

Nach der Entführung einer Bankiersfrau hat der Angeklagte vor dem Landgericht München ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich bei der betroffenen Familie entschuldigt. „Ich bereue zutiefst, was ich Ihnen als Familie angetan habe“, ließ er am Montag seinen Anwalt erklären. Es sei ein „absolutes Fehlverhalten“ gewesen, und sein Gewissen werde ihn sein Leben lang quälen. Der 53-Jährige ist wegen erpresserischen Menschenraubs und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt.

 

„Das ist mir – gelinde gesagt – zu platt, einfach zu sagen: Entschuldigung“, sagte der Ehemann des Entführungsopfers, ein hochrangiger Sparkassenangestellter. Einen Brief, den der Angeklagte aus der Untersuchungshaft an die Familie schrieb, hätten sie nicht geöffnet.

 

Der Banker schilderte vor Gericht, welche Spuren die Entführung in seiner Familie hinterlassen habe. Seine Frau wache nachts verängstigt auf und habe sich in eine Therapie begeben. Sein Sohn weigere sich, über die Sache zu reden. „Die Rolle empfand er als sehr demütigend. Er habe lieber der Held sein wollen.“ Die Ehefrau selbst war für Montagnachmittag als Zeugin geladen.

 

Der angeklagte Arbeitslose, der vor vier Jahren nach eigenen Angaben mit einem Startkapital von mehreren Hunderttausend Euro nach Thailand ausgewandert war und sich zur Tatzeit einige Wochen in München aufhielt, gestand, die Frau im Juni 2015 in ihrem Haus gekidnappt und 2,5 Millionen Euro Lösegeld gefordert zu haben. Dem zwölfjährigen Sohn befahl er demnach, sich mit Kabelbindern an einen Heizkörper zu fesseln.

 

Das Motiv des Angeklagten soll akute Geldnot gewesen sein. Der Mann gab an, er leide an einer schweren Augenerkrankung. Ärzte in Thailand hätten ihn damals gewarnt, er könne auf einem Auge erblinden. Eine Operation habe er aber nicht bezahlen können.

 

Die 47-jährige Bankiersfrau konnte im Juni 2015 auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes aus dem Auto ihres Entführers flüchten. Der Angeklagte gab über seinen Anwalt an, er habe die Entführung ohnehin abbrechen wollen und die Frau darum nicht an der Flucht gehindert.

 

Ob die Familie Schadensersatz vom Angeklagten fodern will, sei noch nicht klar, sagte der Familienvater vor Gericht. Denn: „Soweit ich mich erinnere, war der Anlass des ganzen, dass er keine finanziellen Mittel mehr hat.“

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