Ein eBay-Händler will einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung zu löschen. Das Oberlandesgericht München verhandelt nun den Fall.
München – Ein Händler will einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung beim Internet-Auktionshaus Ebay zu löschen. Am Dienstag (11.00 Uhr) verhandelt das Oberlandesgericht München den Fall. Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop des Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert, wie das Gericht mitteilte. Vorher habe er sich jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgesendet. Der Händler hält die Bewertung für geschäftsschädigend.
Klage zunächst abgewiesen
Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen, weil der Händler nicht habe beweisen können, dass die Bewertung „sachlich unrichtig“ war. Der Mann ging in Berufung.
Auch die Justiz bietet Versteigerungen an
Die Weinsammlung des Ex-BayernLB-Vorstands, beschlagnahmter Kaffee, reichlich Schmuck und Allerlei. Der neue Online-Shop, bzw. das Auktions-Portal der Justizministerien sind der Hit für Schnäppchenjäger. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Echt oder Falsch? Wie vertrauenswürdig sind Bewertungen im Netz?
Wie sehr Internetuser Bewertungen im Netz vertrauen sollten, muss jeder selbst entscheiden. Beim Durchlesen sollte man dabei vor allem auf die Formulierungen und den Inhalt der Kommentare achten. Immer wieder gibt es Meldungen, dass Bewertungen gekauft werden, um Kunden zu beeinflussen, sowohl die negativen durch die Konkurrenz, als auch die positiven vom Händler, bzw. Dienstleister selbst.