Do., 25.06.2015 , 13:35 Uhr

Verwandtenaffäre: Öffentliches Interesse vor Persönlichkeitsrecht

Im Zuge der Verwandtschaftsaffäre hat das Verwaltungsgericht München beschlossen, dass das Landtagsamt Auskunft über das Gehalt der Ehefrau eines ehemaligen CSU-Abgeordneten geben muss. Somit bekommt der Chefredakteur des „Nordayrischen Kuriers“ Recht, dem die Auskunft bislang verweigert wurde.

 

 

München – Der Wähler muss wissen, was die Volksvertreter mit ihren Vergütungen machen. Das Persönlichkeitsrecht des Abgeordneten habe dahinter zurückzustehen, heißt es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts München zu einer Klage des „Nordbayerischen Kuriers“ im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtags (Az.: M 10 K 13.4759).

 

Die Richter hatten das Landtagsamt dazu verpflichtet, der Zeitung Auskunft über das Gehalt der Ehefrau eines ehemaligen CSU-Abgeordneten zu geben. Den Medien stehe laut Pressegesetz gegenüber Behörden grundsätzlich ein Recht auf Auskunft zu, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

 

Landtagsamt verweigert Gehaltsauskunft

 

Der Bayreuther Abgeordnete Walter Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, verlangte vom Landtagsamt vergeblich Auskunft über das Gehalt von Nadlers Ehefrau nach dem Jahr 2000, zog vor Gericht und gewann im April den Prozess.

 

Das Landtagsamt hat nun einen Monat Zeit, um beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen. Die Urteilsgründe würden geprüft und danach eine Entscheidung getroffen, sagte ein Sprecher. (dpa/lby)

 

Amtsgericht München CSU Klage Urteil Verwandtschaftsaffäre

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