Fr., 29.05.2015 , 09:09 Uhr

Verbraucherzentrale: Bescheid über Rundfunkbeitrag nicht ignorieren

München – Die Verbraucherzentrale Bayern rät Wohnungsinhabern, fällige Rundfunkbeiträge zu zahlen. Wer Zahlungsaufforderungen ignoriere, müsse mit dem Gerichtsvollzieher rechnen, teilte die Verbraucherzentrale Bayern in München mit.

 

Zudem könne ein Zahlungskonflikt auch einen Eintrag im Schufa-Register nach sich ziehen. „Wer denkt, dass er nicht zahlen muss, sollte gegen den Beitragsservice frühzeitig Widerspruch einlegen“, sagte Rechtsexpertin Esther Jontofsohn-Birnbaum. Mögliche Missverständnisse könnten sich auf diese Weise klären lassen.

 

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass seit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 der Grundsatz gilt: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Das bedeutet, dass die Gebühr unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten und der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben, zu zahlen ist. (dpa/lby)

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