Fr., 19.02.2016 , 11:21 Uhr

Urteil: Wohnungskündigung wegen Medizintouristen rechtens

Arabische Touristen, die sich in München medizinisch behandeln lassen, bringen viel Geld in die Stadt. Ein Mann, der ein Stück vom Kuchen abbekommen wollte, hat dafür vor Gericht jetzt allerdings die Quittung kassiert.

Wer seine Mietwohnung unberechtigterweise regelmäßig Touristen überlässt, muss mit einer Kündigung rechnen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichtes (AZ 432 C 8687/15) hervor. Ein Mann muss seine Münchner Wohnung räumen, weil das Gericht davon überzeugt war, dass er sie an immer neue arabische Touristen untervermietete, die wegen medizinischer Behandlungen in der Stadt waren. Seine Vermieterin hatte ihm deshalb im März 2015 gekündigt. Als der Mann sich weigerte, die Wohnung zu räumen, zog die Vermieterin vor Gericht.

 

In der Verhandlung behauptete der Beklagte, er könne es sich dank seiner guten finanziellen Verhältnisse leisten, eine Zweitwohnung nur für Gäste, Geschäftspartner und Freunde zu unterhalten. Doch das Gericht glaubte ihm nicht. «Die Höhe der Miete stehe für die Verwendung der Wohnung als bloßes „Gästezimmer» außer Verhältnis, teilte das Gericht mit. Die Wohnung kostete 1230 Euro warm.

 

Die wechselnde Unterbringung gleich mehrerer Personen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung sei mit erheblichen Beeinträchtigungen wie Abnutzung oder Lärm verbunden, urteilte das Gericht. «Eine solche (gewerbliche oder auch nicht gewerbliche) Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.»

 

Der Mieterverein München begrüßte das Urteil. Derzeit läuft eine Online-Petition mit dem Titel «Medizintouristen blockieren bezahlbaren Wohnraum für Familien in München».

 

(dpa/lby)

Das könnte Dich auch interessieren

26.02.2025 Ausbildungsstelle Mediengestalter/-in Bild & Ton (m/w/d) 14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 24.07.2024 #werwirdwiesn 2024 bei #wirsindwiesn - Corinna Binzer macht's