Vier Kinder, die in ihrem Münchner Zuhause regelmäßig Schlagzeug, Saxofon und Tenorhorn spielen, dürfen das auch weiterhin tun – selbst wenn dabei mal die eine oder andere Ruhepause übersehen wird. Das hat das Münchner Amtsgericht entschieden und damit die Klage eines benachbarten Ehepaares abgewiesen.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatten sich die Eheleute von den Tönen der Nachwuchsmusiker aus dem ebenfalls freistehenden Nachbarhaus wesentlich beeinträchtig gefühlt. Die Klänge würden teils 70 Dezibel überschreiten und Ruhezeiten würden nicht eingehalten, so die Kläger.
Nachdem der Richter die Lärmprotokolle überprüft hatte und selbst vor Ort den Tönen lauschte, kam er laut Mitteilung zu dem Schluss, dass der Geräuschpegel nicht den «Grad der Unzumutbarkeit erreiche» und es nur wenige Ausreißer bei der Einhaltung der Ruhezeiten gegeben habe.
Da laut Urteilsbegründung außerdem von minderjährigen Kindern die Regeleinhaltung nicht ohne weiteres verlangt werden kann und die Entwicklung der Minderjährigen unter besonderem Schutz stehe, sei dem Musizieren der Kinder Vorrang einzuräumen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa