Seit einigen Tagen sind im Bundesgebiet erneut gefälschte Schreiben der „Staatsanwaltschaft München“ aufgetaucht. Darin wird behauptet, dass gegen den jeweiligen Empfänger angeblich bei der „Staatsanwaltschaft München“, „Abteilung Zivilrecht“ eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges bearbeitet werde. Der Empfänger wird aufgeforder, sich innerhalb von sieben Tagen unter einer bestimmten Telefonnummer zu melden, sonst würden die örtlichen Behörden über die Vorwürfe unterrichtet werden.
Die Staatsanwaltschaft München I warnt: Bei diesen Schreiben handelt es sich um Totalfälschungen. Sie stammen weder von der Staatsanwaltschaft MünchenI noch von der im Briefkopf genannten Staatsanwaltschaft München II.
Wie bereits bei den vergleichbaren Schreiben im Jahr 2012 und 2013 ist auch hier davon auszugehen, dass mit diesen Schreiben eine Betrugshandlung zum Nachteil des jeweiligen Empfängers vorbereitet werden soll.
Es wird geraten, nicht bei der angegebenen Telefonnummer anzurufen, sondern sich vielmehr an die örtlichen Polizeidienststellen zu wenden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die bislang unbekannten Urheber dieser Schreiben.
So sieht das Schreiben aus:
rr/Staatsanwaltschaft München I