Bei einer Auseinandersetzung in einer Diskothek in der Münchner Innenstadt wurde ein Mann schwer verletzt. Zwei Männer überstreckten seinen Kopf und schlugen gegen seinen Kehlkopf. Der beteiligte Türsteher wurde bereits gefasst. Durch eine Öffentlichkeitsfahndung konnte der zweite Täter ebenfalls festgenommen werden.
Wie bereits berichtetet befand sich ein 32-jähriger Münchner in den frühen Morgenstunden des Sonntag, 19. Juli 2015, mit mehreren Freunden in einer Diskothek in der Münchner Innenstadt. Gegen 05.00 Uhr hatte er eine verbale Auseinandersetzung mit einem zunächst unbekannten Türsteher der Disko, die sie dann selbst beendeten. Offensichtlich wollte der Türsteher diese verbale Auseinandersetzung nicht auf sich beruhen lassen und holte einen bislang unbekannten Täter hinzu, der den Geschädigten in die Toilette lockte.
Dort hielt der Unbekannte den 32-Jährigen von hinten fest und überstreckte seinen Kopf so weit nach hinten, dass die Halspartie frei lag. Der Beschuldigte, ein 20-jähriger Münchner, versetzte dem Geschädigten nun einen Faustschlag gegen den Kehlkopf, wodurch diese schwere Verletzung im Halsbereich erlitt und mehrere Tage stationär in einer Klinik behandelt werden musste.
Durch den Sachbearbeiter des Fachkommissariats konnte der Türsteher ermittelt werden. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Bei der Haftbefehlseröffnung räumte er seinen Tatbeitrag ein; seinen Mittäter benannte er nicht.
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der unbekannte Mittäter zunächst nicht identifiziert werden, weshalb eine Lichtbildveröffentlichung veranlasst wurde. Diese Maßnahme führte zum Erfolg. Aufgrund mehrerer Hinweise, führte die Spur zu einem 27 Jahre alten Münchner. Die Staatsanwaltschaft erließ ein Haftbefehlt und einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Mann. Der Mann konnte allerdings nicht in seiner Wohnung angetroffen werden. Außerdem wurden keinen tatrelevanten Gegenstände gefunden.
Noch am selben Tag sprach der gesuchte 27-Jährige mit seiner Rechtsanwältin beim Sachbearbeiter des Polizeipräsidiums München vor und wurde durch den Beamten des Kommissariats wegen Körperverletzungen festgenommen. Auf Anraten seiner Anwältin machte er weder bei der polizeilichen Vernehmung noch bei der Eröffnung des Haftbefehls Angaben zu der Tat. Gegen den Mann wurde Untersuchungshaft angeordnet.
(pol/jh)