Mit einer skurrilen Begründung ist ein Zeuge im NSU-Prozess seiner Ladung vor Gericht nicht nachgekommen: Er sei zwar zunächst in einen Zug nach München gestiegen, habe dann aber „etwas trinken müssen“ und sich eine Wirtschaft gesucht.
So habe es der Zeuge am Telefon der Geschäftsstelle des Münchner Oberlandesgerichts mitgeteilt, sagte Richter Manfred Götzl zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch. Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, der Zeuge müsse jetzt zwangsweise vorgeführt werden. Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll am Mittag mit der Vernehmung eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers fortgesetzt werden.
Der fehlende Zeuge war schon zu einem früheren Verhandlungstermin ohne Entschuldigung nicht erschienen. Er gehörte in den 90er Jahren derselben Jugendbande an, in der auch Uwe Böhnhardt Mitglied war. In einer Polizeivernehmung hatte er einen weiteren Böhnhardt-Freund mit einem bis heute ungelösten Kindermord in Jena in Verbindung gebracht.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten.
Das Münchner Oberlandesgericht hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag bekanntgab.
Auch ein zusätzlicher Pflichtverteidiger wird nicht bestellt.
RG / dpa