Nach dem Abschluss der Plädoyers im NSU-Prozess wird das Oberlandesgericht München am Dienstag noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten.
Der Senat hat einen Sachverständigen geladen, der über bauliche Details des Hauses befragt werden soll, in dem die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zusammen mit den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte und das sie nach dem Tod der beiden Männer in Brand setzte.
Anlass ist die Forderung der drei Ursprungsverteidiger Zschäpes, diese Tat als einfache Brandstiftung mit einer moderaten Gefängnisstrafe zu ahnden. Die Bundesanwaltschaft sieht die Brandstiftung dagegen als versuchten Mord, weil Zschäpe damit den Tod von drei Menschen in Kauf genommen habe. Die neuerliche Beweisaufnahme wird voraussichtlich nur wenig Zeit beanspruchen. Offen ist, wie das Gericht mit weiteren Beweisanträgen umgehen wird, die bisher nicht beschieden wurden. Möglicherweise geht die Verhandlung in dieser Woche mit den letzten Worten der Angeklagten zu Ende. Danach hätte das Gericht zehn Tage Zeit für die Urteilsberatung.
Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe für eine Mittäterin an den Terrorverbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Die Anklage hat für Zschäpe lebenslange Haft plus Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpes Verteidiger sehen bei den Morden und Anschlägen dagegen keine Schuld Zschäpes.
dpa