Do., 31.07.2014 , 09:23 Uhr

NSU-Prozess: Kripo-Ermittler soll über Terrorhelfer aussagen

Ein Kripo-Beamter soll im NSU-Prozess offenlegen, wie ein Chemnitzer Neonazi dem Terror-Trio Sprengstoff besorgte – vorausgesetzt, dass bis dahin über einen Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe entschieden ist.

 

Das Oberlandesgericht (OLG) München will am Donnerstag (11.00 Uhr) erst unmittelbar vor Beginn des NSU-Prozesses über einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe entscheiden. Ohne die Entscheidung über ihren Antrag kann der Prozess nicht fortgesetzt werden. Die Verhandlung soll darum mit 90 Minuten Verspätung beginnen.

 

Kripo-Beamte als Zeugen

 

Als Zeugen sind nach bisheriger Planung zwei Kripo-Beamte geladen. Einer der beiden soll die Rolle eines damaligen Chemnitzer Neonazis für den «Nationalsozialistischen Untergrund» offenlegen, der einer Skinheadgruppe namens „88er“ angehört und Sprengstoff für das Trio besorgt haben soll. Die Chiffre „88“ steht für „Heil Hitler“. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Brand gesteckt hatte.

 

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Das Motiv war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.

 

RG / dpa

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