Di, 08.12.2015 , 15:32 Uhr

NPD-Verbot: Alles, was Sie zum Verfahren wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, die Anträge über die Verhandlungen des Bundesrats zum NPD-Verbot durchzuführen. Mündliche Verhandlungstermine sind für den ersten, zweiten und dritten März 2016 angesetzt. Durchgeführt werden die Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

 

Chronologie

Am 14. Dezember 2012 beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung nahezu einstimmig, ein neues Verbot der rechtsorientierten Partei NPD zu prüfen. Begründet wurde der Beschluss des Bundesrats damit, dass es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handle, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung habe und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei.

Im Februar 2013 bestellte Bundesratspräsident Winfried Kretschmann die Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff (Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) ein und bereitete gemeinsam mit ihnen die Anklageschrift vor. Möllers und Waldhoff wurden somit die Prozessbevollmächtigten.

 

Der Deutsche Bundestag teilte indes mit, dass keine eigene Anklageschrift engereicht werde, die Absichten des Bundesrats jedoch unterstützt und verstanden werden.

 

Im Dezember 2013 wurde die Anklageschrift offiziell beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

 

Aktuelle Geschehnisse

Nach einer Stellungnahme der NPD zur Klageschrift und weiteren Aktionen Seitens der Kläger, beschließt das Bundesverfassungsgericht, am 7. Dezember 2015, die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen.

Laut Informationen der SZ, hat der Zweite Senat entschieden, dass das bislang vorgelegte Material Seitens der Kläger für eine Eröffnung des Hauptverfahrens ausreiche.

 

 

 

 

 

 

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