Nach mehreren vergeblichen Anläufen will das Münchner Oberlandesgericht am Dienstag im NSU-Prozess erneut versuchen, in die Plädoyers der Verteidigung einzusteigen. Geplant ist, dass Hermann Borchert und Mathias Grasel – die beiden Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe – den Anfang machen.
Vergangene Woche war der Beginn der Verteidiger-Plädoyers ein weiteres Mal an Verfahrensstreit und Befangenheitsanträgen eines Mitangeklagten und seines neu engagierten Wahlverteidigers gescheitert. Ob der neue Wahlverteidiger am Dienstag wieder im Gericht erscheint, ist fraglich. Seine Kanzlei teilte auf Anfrage mit, er sei erkrankt. Alle Angeklagten werden außerdem von Pflichtverteidigern vertreten.
Die anderen Prozessbeteiligten – Bundesanwaltschaft und Nebenkläger – haben ihre Plädoyers schon vor mehreren Monaten abgeschlossen. Für Zschäpe forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe, für zwei der Mitangeklagten 12 Jahre Gefängnis.
Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war im November 2011 nach fast 14 Jahren aufgeflogen. Die beiden inzwischen nicht mehr lebenden Komplizen Zschäpes, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, haben in dieser Zeit zehn Menschen erschossen. Neun Opfer waren Gewerbetreibende mit türkischen oder griechischen Wurzeln, eines eine Polizeibeamtin. Motiv waren Rassenhass und Hass auf den Staat.
dpa